Mietschulden, was tun?

Familie und Freunde preiswert unterbringen

Jeder kann unverschuldet in die Situation eines finanziellen Engpasses geraten. Wichtig ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir die Situation gemeinsam besprechen können und eine Lösung finden.

Mietrückstand vermeiden – Kündigung vorbeugen

Sprechen Sie uns an, bevor es eng wird.

Der Vermieter kann wegen Zahlungsverzug gemäß § 543 BBG kündigen, wenn der Mieter:

  • für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
  • die Miete wiederholt unpünktlich zahlt.

Achten Sie deshalb immer auf die fristgerechte Zahlung Ihrer Miete, damit kein Rückstand entsteht. Bei Zahlungsschwierigkeiten kontaktieren Sie bitte unsere Mietenbuchhaltung.

Ansprechpartner bei Zahlungsfragen

Gemeinsam eine Lösung finden

Sie haben Fragen zu Ihrer Mietzahlung oder befürchten einen Rückstand? Melden Sie sich bei unserer Mietenbuchhaltung – je früher, desto besser.

Mandy Mittendorf

Servicezeiten/Mahnsprechstunde:

Di:  14:00 - 17:00 Uhr
Do:  09:00 - 12:00 Uhr

und nach vorheriger Terminvereinbarung

Sollten Sie nicht mehr aus eigener Kraft aus den Schulden herausfinden, kann Ihnen hier geholfen werden:

Bei Zahlungsschwierigkeiten

DRK – Kreisverband Börde e.V.

Integrations- und Migrationshilfen

Gerikestraße 5a
39340 Haldensleben

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